Das einjährige Praktikum
Im vierten Jahr absolvieren Sie ein Praktikum in einem selbst gewählten Unternehmen. Dort setzen Sie die erworbenen Kenntnisse in die Praxis um.
Das einjährige Praktikum (bis Sommer 2025)
Haben Sie am Ende des dritten Schuljahrs die schulische Prüfung bestanden, geht es für ein Jahr ab in die Praxis. Dieses Praxisjahr steht unter der Obhut der Organisation der Arbeitswelt (OdA). Es beinhaltet neben der praktischen Arbeit sechs bis acht überbetriebliche Kurse (ÜK), zwei Arbeits- und Lernsituationen (ALS), eine Prozesseinheit (PE) oder ein Kompetenznachweis (KN) und eine schriftliche und mündliche Branchenprüfung.
Für den Praktikumsvertrag müssen Sie unbedingt die offizielle Vertragsvorlage verwenden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sibylle Kohler.
Detaillierte Informationen und Dokumente:
Das einjährige Praktikum (ab August 2026)
Mit der Reform «Kaufleute 2023» und der neuen Bildungsverordnung 2023 haben sich auch grundlegende Änderungen für die schulische organisierte Grundbildung im Kanton Aargau ergeben. Diese Änderungen betreffen auch das Praxisjahr (ab Sommer 2026) für Praktikant/innen der WMS.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Auflistung der neuen Gegebenheiten:
Die betriebliche Ausbildung basiert auf: | Handlungskompetenzen mit vordefinierten Praxisaufträgen (gemäss Plattform Konvink für Branche D&A bzw. Extranet für Branche öffentliche Verwaltung) |
Die Praktikumsbetriebe bewerten: | 2 betriebliche Kompetenznachweise (B-KN) |
Die ÜK-Leitenden bewerten: | 2 ÜK-Kompetenznachweise |
Die WMS-Praktikant/innen dokumentieren: | Praxisaufträge in Form von Werken/schriftlichen Arbeiten auf Konvink/Extranet |
Die Interdisziplinäre Projektarbeit IDPA wird verfasst: | Theoretischer Teil: Schule Praktischer Teil: Praxisjahr |
Prüfungen Berufsmaturität: | Ende der 3. Klasse WMS |
Prüfungen EFZ (QV) schulisch: | Ende des Praxisjahres (4. Klasse) |
Prüfungen EFZ (QV) betrieblich: | Ende Praxisjahr, nur mündlich |
Ausführlichere Informationen finden Sie zudem in den Checklisten: